Preise

Unsere Preisgestaltung

 

 

  • Der Betreuungsvergütungssatz beträgt von Montag bis Freitag tagsüber, also von 06.00 Uhr morgens bis 23.00 Uhr abends, 24,00 Euro pro Stunde.

 

  • Der Betreuungsvergütungssatz beträgt am Samstag tagsüber 26,00 Euro pro Stunde, und an Sonn- und Feiertagen tagsüber 28,00 Euro pro Stunde.

 

  • Für Nachtarbeit, also den Zeitraum zwischen 23.00 Uhr abends und 06.00 Uhr morgens, beträgt der Betreuungsvergütungssatz von Montag 23.00 Uhr bis Freitag 06.00 Uhr bzw. ab 23.00 Uhr bis 24.00 Uhr 26,00 Euro pro Stunde. Für Nachtarbeit am Samstag von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr und von 23.00 Uhr bis 24.00 Uhr beträgt der Betreuungsvergütungssatz 28,00 Euro pro Stunde, und für Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr und von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages beträgt der Betreuungsvergütungssatz 30,00 Euro pro Stunde.

 

  • Der Betreuungsvergütungssatz wird immer im Viertelstundentakt, somit jede angefangene Viertelstunde, 1/4 der jeweiligen Vergütung, abgerechnet.

 

  • Die Anfahrtspauschale beträgt 5,80 Euro innerhalb von München. Bei Anfahrten außerhalb von München betragen die Fahrtkosten ab der Stadtgrenze 0,30 Euro pro Kilometer zuzüglich der Anfahrtspauschale von 5,80 Euro. Bei vom Auftraggeber veranlassten Fahrten während der Betreuungszeit betragen die Fahrtkosten 0,50 Euro pro Kilometer.

 

  • Eine teilweise oder vollständige Erstattung der Kosten durch die Pflegekasse oder das Amt für Soziales kann in Betracht kommen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

  • Eine individuelle auf Sie zugeschnittene Preisgestaltung bei einer Mittel- oder Langzeitbetreuung ist möglich.

 

  • Hier noch ein plastisches Beispiel, welche Beträge Ihre Pflegekasse übernimmt, sobald bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt:

 

  • Es steht Ihnen zum einen ein Festbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45 b SGB XI zur Verfügung.

 

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach der aktuellen Höhe des angesammelten Anspruchs.

 

  • Zudem können Sie bis zu 40 % Ihres Sachleistungsanspruchs für Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwidmen, also verwenden. Auch der Anspruch auf Verhinderungspflege kann mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 

  • Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie bitte die Höhe Ihres monatlichen Anspruchs:

 

Pflegegrad     Sachleistung monatlich     Einsatzbetrag (40 %)     Festbetrag (zzgl.)      Anspruch mtl.

 

1:                              0,00 Euro                            0,00 Euro                 125,00 Euro                125,00 Euro

2:                        689,00 Euro                        275,60 Euro                 125,00 Euro                400,60 Euro

3:                     1.298,00 Euro                        519,20 Euro                 125,00 Euro                644,20 Euro

4:                     1.612,00 Euro                        644,80 Euro                 125,00 Euro                769,80 Euro

5:                     1.995,00 Euro                        798,00 Euro                 125,00 Euro                923,00 Euro

 

Sobald diese Beträge durch die Einsatzzeiten verbraucht bzw. überschritten werden, müssen Sie den übersteigenden Betrag selbst zahlen oder aber - sofern Sie sozialhilfeberechtigt sind - sich vom Sozialamt erstatten lassen.   

 

Bei einem Stundensatz von z. B. 23,00 Euro (Montag mit Freitag tagsüber) ergeben sich

bei Pflegegrad 1      5,43 Stunden von der Pflegekasse übernommene Leistung im Monat

bei Pflegegrad 2    17,42 Stunden von der Pflegekasse übernommene Leistung im Monat 

bei Pflegegrad 3    28,00 Stunden von der Pflegekasse übernommene Leistung im Monat 

bei Pflegegrad 4    33,47 Stunden von der Pflegekasse übernommene Leistung im Monat 

bei Pflegegrad 5    40,13 Stunden von der Pflegekasse übernommene Leistung im Monat 

 

Telefonische Betreuung:

0,75 Euro je angefangene Minute, auf Rechnung. Alle wichtigen Informationen werden dazu von unseren Mitarbeitern übersichtlich tabellarisch erfasst. 

 

Ihr persönliches Aufnahmegespräch ist kostenfrei!